Das Balthasar versteht sich zunächst als Freiraum, der offen steht für Lesungen, Diskussionsrunden, Filmabende, Kunstausstellungen, Partys, studentische Gremiensitzungen und Treffen sowie Plenen unterschiedlicher Gruppen.
Allerdings versteht sich das Balthasar nicht nur als Raum frei für o.g. Möglichkeiten, sondern auch als Raum frei von allen Formen der Herabwürdigung von Menschen. Im Balthasar und damit während jeglicher Nutzung des Raums sind sämtliche Formen von Sexismus, Homophobie, Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Xenophobie nicht erwünscht. Das Plenum der Nutzer*innen setzt sich für eine Gesprächskultur frei von Hierarchien und einen Umgang miteinander ohne die Reproduktion heteronormativer Geschlechtszuordnungen und der daraus folgenden Stereotypisierung.
Das Balthasar ist das Vereinsheim des AStA Bamberg e.V.. Der Verein ist Leiter der Einrichtung. Er übt das Hausrecht aus. Er kann die Ausübung des Hausrechts auf andere Personen seines Vertrauens übertragen. Die Projekte des AStA Bamberg e.V. haben ein Recht auf Nutzung. Zusätzlich steht es für Zusammenschlüsse von Studierenden und für andere kulturelle Vereine, Gruppen, Initiativen und Organisationen als Tagungs- und Veranstaltungsraum zur Verfügung.
Bei öffentlichen Veranstaltungen von Nutzer*innen/Nutzer*innengruppen sind die Veranstalter*innen verpflichtet, den AStA Bamberg e.V. von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Veranstalter*innen haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Veranstalter*innen übernehmen alle Veranstaltungs- und Folgekosten.
Das Nutzer*innen-Plenum und der AStA Bamberg e.V. können die Erlaubnis der Nutzung versagen oder bereits ausgesprochene Gestattungen ohne Ersatzanspruch widerrufen. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Hausordnung ist zu beachten.
Das Nutzer*innen-Plenum setzt sich zusammen aus allen aktuellen und potentiellen Nutzer*innen den Balthasars. Die Sitzungen finden mindestens einmal pro Semester statt, deren formale Leitung die vom Plenum und dem Studierendenparlament der Universität Bamberg gewählten Referent*innen übernehmen, solange sich kein anderes Mitglied des Nutzer*innen-Plenums dazu bereit erklärt. Bis auf die formale Leitung der Sitzungen und die Erledigung organisatorischer Aufgaben üben die Referent*innen keine Form der Hierarchie aus.
Zur Kommunikation abseits der Plenen wird der aktuelle Kommunikationskanal der Balthasar-Nutzer*innen genutzt.
Ziel des Nutzer*innen-Plenums ist es, die Nutzer*innen für das Projekt zu sensibilisieren und sie am Betrieb des Balthasars zu beteiligen. Das Nutzer*innen-Plenum ist das wichtigste Gremium des Projekts. Hier werden alle Entscheidungen getroffen, die die Durchführung des Projekts betreffen. Der AStA Bamberg e.V. hat als Träger bei allen Entscheidungen ein Vetorecht.
- Das Balthasar steht grundsätzlich allen offen, sofern der Nutzungszweck nicht gegen die Hausordnung verstößt.
- Die Nutzer*innen sind für die Durchsetzung der Hausordnung verantwortlich. Die Getränkeausgabe erfolgt durch die Nutzer*innen.
- Im Balthasar ist es untersagt, in Wort, Schrift oder Tat die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu machen. Deshalb ist jede Art der Diskriminierung untersagt, insbesondere sexistische, rassistische, faschistische, queerfeindliche, ableistische, antisemitische (nach IHRA-Definition), antiziganistische und xenophobe Diskriminierung. Dies betrifft auch Gruppierungen, die sich außerhalb des Balthasars dementsprechend äußern. Studentischen Verbindungen ist der Zutritt zum Balthasar untersagt. Ebenfalls ist Individuen, die Verbindungstrachten oder Teile dieser tragen, der Zutritt zum Balthasar nicht gestattet. Mitgliedern von rechtsradikalen Gruppierungen ist der Zutritt zum Balthasar nicht gestattet. Auch das Tragen von rechtsradikalen Symbolen und Szenekleidung ist verboten. Individuen, die trotz der Hausordnung die Würde des Menschen verächtlich machen, können von Nutzer*innen ermahnt, verwarnt oder mit einem vorläufigen Hausverbot belegt werden, über welches das nächste Nutzer*innen-Plenum entscheidet.
- Die Nutzer*innen verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang untereinander im Sinne der Hausordnung. Anfeindungen und Beleidigungen sowie physische und psychische Gewalt werden nicht geduldet.
- Jede Gruppe, die die Räumlichkeiten des Balthasar regelmäßig nutzt, verpflichtet sich der Unterstützung des „Leitfaden zum Umgang mit sexualisierter Gewalt“. Zu diesem Zweck soll der Leitfaden in gedruckter Form im Balthasar verfügbar sein, sowie auf die Ansprechgruppe aufmerksam gemacht werden.
- Der Aufenthalt im Balthasar erfolgt auf eigene Gefahr. Der AStA Bamberg e.V. haftet nicht für Diebstähle oder Beschädigung der Garderobe, sonstiger eingebrachter Gegenstände, sowie Geld, Urkunden und Wertgegenstände.
- Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung.
- Für Kinder, die sich in Begleitung von Erwachsenen im Balthasar aufhalten, übernehmen diese Erwachsenen die Aufsichtspflicht und Haftung.
- Alle Nutzer*innen sollen dazu beitragen, die Räumlichkeiten sauber zu halten, da Verschmutzungen vermehrte Reinigungsarbeiten zur Folge haben. Die Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Insbesondere:
• Tische und Stühle ordentlich stellen
• Grobe Verschmutzungen beseitigen
• Technische Geräte ab-, die Beleuchtung ausschalten
• Alle Fenster schließen
• Kühlschränke vollständig auffüllen
• Vor und nach Nutzung Kassenstand prüfen
• Müll ist selbst zu entsorgen
- Einrichtung, Mobiliar und sonstiges Inventar sind schonend und pfleglich zu behandeln. Wer mutwillig Zerstörungen, Beschädigungen oder Verunreinigungen verursacht, ist zum Ersatz des angerichteten Schadens bzw. der Reinigungskosten verpflichtet. Dies gilt auch für die Beschädigungen oder Verunreinigungen von Grundstückbestandteilen im Zusammenhang mit der Nutzung des Raumes.
- Entstandene Schäden sind dem AStA Bamberg e.V. oder den von ihm als Stellvertreter*innen eingesetzten Personen sofort, spätestens jedoch im Laufe des Folgetages, mitzuteilen.
- Räume gelten als ordnungsgemäß übergeben, wenn vor der Benutzung keine Mängel geltend gemacht wurden.
- Bei Feuer oder anderer Gefahr sind die gekennzeichneten Notausgänge zu benutzen. Diese sind stets freizuhalten. Sicherheitsmängel sind den Bevollmächtigten unverzüglich zu melden.
- Der Hausschlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Personen, die vom AStA Bamberg e.V. die Schlüssel erhalten haben, haften für die ordnungsgemäße Rückgabe. Die Übergabe eines Schlüssels muss dokumentiert werden. Die Person, welche mit dem übergebenen Schlüssel das Balthasar aufschließt, trägt die Verantwortung und übt das Hausrecht aus.
- Besucher*innen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder den Weisungen der Veranstalter*innen nicht nachkommen, werden ermahnt, verwarnt oder bei schweren/wiederholten Verstößen vorübergehend vom Besuch des Balthasars ausgeschlossen. Über weitere Maßnahmen entscheidet das Nutzer*innen-Plenum.
- Die Hausordnung ist bindend und wird mit dem Betreten der Räumlichkeiten anerkannt.
- Diese Hausordnung wird nach vorheriger Anhörung im Nutzer*innen-Plenum vom AStA Bamberg e.V. erlassen und ist durch Aushang im Balthasar öffentlich bekannt zu machen. Sie tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Bamberg, 17.11.2013
Aktualisiert am 16.10.2023 durch das Nutzer*innenplenum des Balthasars und den Vorstand des AStA Bamberg e.V.
Die aktualisierte Version beinhaltet Änderungen in folgenden Punkten:
§1.1 Streichung des Nutzungsanspruchs für Organe der Studierendenvertretung
§1.3 Anpassungen
§2.3 Ergänzungen
Ergänzung des §2.5
§2.14 Ergänzung und Anpassung